Auch wenn die Ausstellung des Arbeitszeugnisses in erster Linie Sache des Arbeitgebers ist, sind viele Unternehmen mittlerweile dazu übergegangen, ihre Mitarbeiter um einen Zeugnisentwurf zu bitten.

Welche Gründe auch immer für ein Ausscheiden aus dem Unternehmen vorliegen, Sie sollten die Chance für ein Zeugnisentwurf auf jeden Fall nutzen. Wer sich jedoch mit den Eigenheiten der Zeugnissprache nicht im Detail auskennt, gerät bei der Formulierung unweigerlich ins Stolpern. Das Ergebnis ist in vielen Fällen ein wenig glaubwürdiges, von Personalern leicht als Eigenentwurf zu erkennendes Arbeitszeugnis. Hier kommt nun unsere Dienstleistung in Betracht:

Wir bieten:

  • Arbeitszeugnis – Check
  • Arbeitszeugnis – Überarbeitung
  • Arbeitszeugnis – Erstellung
  • Überprüfung Ihrer Unterlagen (bestehende Zwischenzeugnisse, Beurteilungsbögen, Stellenprofil)
  • bei Bedarf telefonische Abstimmung
  • Erstellung eines Zeugnisentwurfes für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach Ihren Vorgaben und Vorstellungen
  • Umsetzung nachträglicher Änderungs- oder Ergänzungswünsche innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses

Wie motiviert sind Sie? Können Sie im Team arbeiten? Und wie gehen Sie mit Kritik von Kollegen und Vorgesetzten um? Antworten auf diese und andere Fragen findet Ihr künftiger Arbeitgeber in Ihrem Zeugnis!? Daher kommt diesem Dokument – gerade im Hinblick auf die heutige Arbeitsmarktsituation – eine wesentliche Bedeutung zu.

Sie sind mit Ihrem Zeugnis unzufrieden? Wir erstellen Ihnen ein Kurzgutachten, bei welchem wir prüfen, ob Ihr Zeugnis den formalen und inhaltlichen Anforderungen stand hält und wie der Arbeitgeber Sie und Ihre Leistung beurteilt. Gleichzeitig überprüfen wir auch Orthografie, Grammatik und den Sprachstil. Nach Erhalt des Gutachtens haben Sie Gelegenheit zu überlegen, welche Änderungen für Sie wichtig sind, mit welchen Punkten Sie vielleicht leben könnten und auf welche Formulierungen Ihr Arbeitgeber unter Umständen bestehen wird.

Wir erstellen nach Ihren Angaben ein Zeugnisentwurf, dass Sie fertig formuliert Ihrem Chef zur Unterschrift vorlegen können. Hierbei berücksichtigen wir selbstverständlich die rechtlichen Grundlagen und Ihren individuellen Benotungsanspruch.